Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOSTRA Gummi und Kunststoffe GmbH


1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäfte, insbesondere für Lieferungen sowie für Zahlungen an uns. Mit der Bestellung der Ware anerkennt der Kunde diese AGB unter Ausschluss seiner Einkaufsbedingungen. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen und sie verpflichten uns auch nicht, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Abänderungen oder Nebenabreden durch vertretungsbefugte Personen unserer Firma gelten nur für den Einzelfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt Änderungen oder Nebenabreden zu vereinbaren.
Die in diesen Bedingungen genannten Preose verstehen sich ausnahmslos als Nettopreise (exklusive Mehrwertsteuer). Zahlungs- und Gerichtsort ist Graz.


2. Zahlungen

Die angegebenen Preise sind Tagespreise und gültig ist der am Bestelltag angegebene Verkaufspreis. Die angebotenen Preise beziehen sich nur auf die Lieferung der Materialien, ein Einbau durch uns ist nicht möglich. Bei offensichtlichen Fehlern behalten wir uns das Recht vor, den korrekten Preis zu berechnen. Benötigte Zertifikate bzw. Prüfbescheinigungen müssen vor Angebotslegung bekannt gegeben werden.
Lieferungen auf offene Rechnungen sind gemäß den jeweiligen vereinbarten Fakturenangaben zahlbar. Fehlt ein derartiger Fakturenvermerk, ist die Rechnung sofort zur Zahlung fällig.


3. Zahlung

Eine fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge ist zulässig.
Unsere Lieferkonditionen sind den jeweiligen Angeboten und Fakturen zu entnehmen.
Für Express- und Sonderlieferungen sowie für Lieferungen ins Ausland werden die tatsächlichen anfallenden Lieferkosten in Rechnung gestellt.


4. Pflichten des Käufers

Der Käufer ist zur Abnahme des gekauften Gegenstandes innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung verpflichtet. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist durch höhere Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse, bleibt der Kunde zur Abnahme innerhalb einer vereinbarten Nachfrist verpflichtet.
Bei Bestellungen ist unbedingt unsere Angebots-Nummer in ihrer Bestellung anzuführen.


5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware einschließlich Zinsen und weiterer Kosten bleiben sämtliche gelieferten Gegenstände in unserem Eigentum. Die von uns gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung nicht verarbeitet, verkauft oder Gegenstand sonstiger rechtsgeschäftlicher Verfügung werden, außer die Zahlung der Ware ist gesichert.
Bei Pfändung uns sonstiger Inanspruchnahme ist auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Wir sind in solchen Fällen unverzüglich zu verständigen und für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.


6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat. Auch die Verladung erfolgt aus Gefahr des Bestellers. Gleiches gilt für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Besteller über.


7. Gewährleistungen

Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach unserer Wahl Verbesserungen, Austausch und Preisminderungen in angemessener Frist. Für handelsübliche oder von der ÖNORMEN bzw. DIN tolerierte Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr.
Mängel sind unverzüglich nach erfolgter Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung sowie des Lieferscheins zu rügen. In der Mängelrüge ist anzuführen, welche Liefergegenstände von welchen Mängeln betroffen sind sowie unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Anwendungsempfehlungen sind unverbindlich und befreuen der Käufer nicht von einer Anwendungsprüfung in ausreichendem Umfang. Für uns zur Verfügung gestellte Unterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit und keine Haftung für darin erhaltene Mängel. Der Einsatzzweck ist uns nicht bekannt. Ausgeschlossen ist auch der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden sowie für Verluste oder entgangenen Gewinn. Durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen verursachte Kosten sind uns zu ersetzen.
Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Die Kosten einer vom Besteller oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns erstattet. Auf unser Verlangen ist uns der bemängelte Liefergegenstand unverzüglich auf eigene Kosten einzusenden, widrigenfalls die Gewährleistungsansprüche erlöschen. Die Gewährleistungs setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns aufgelegten Einbauvorschriften nicht beachtet werden, wenn am Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung Arbeit vorgenommen werden sowie wenn er entgegen seiner Zweckbestimmung oder entgegen unserer Anweisung verwendet wird.


8. Schadenersatz und Produkthaftung

Alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorausätzlich oder gröbst fahrlässig herbeigeführt.
Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche infolge Verzögerung unserer Zulierferanten.